Arbeitssicherheitstechnische Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 (Plus)
Sie erhalten von uns eine rechtskonforme, sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, bestehend aus Grund- und betriebsspezifischer Betreuung. Wir ermitteln den erforderlichen Betreuungsbedarf für Ihr Unternehmen – die Mindestanforderungen und Ihre betriebsspezifischen Anforderungen gemäß DGUV Vorschrift 2 und Arbeitssicherheitsgesetz. Unsere qualifizierten Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie, welche Betreuung und Unterstützung für Ihren Betrieb am besten ist. Unsere Leistungen bei der Regelbetreuung umfassen:
Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
Hilfe bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen hinsichtlich Arbeitssicherheit, Gefährdungen und Belastungen
Regelmäßige Betriebsbegehungen
Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
Unterstützung bei der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
Beratung bei Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung im Sinne der Arbeitssicherheit
Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement
Beratung zu neuen gesetzlichen Anforderungen
Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen
Enge Zusammenarbeit mit dem bestellten Betriebsarzt
Unterstützung beim Aufbau und der Implementierung eines EHS-Managementsystems
Arbeitsschutz- und Gefahrstoffdokumentation in vorhandene digitalen Managementsystemen
Erstellung von betriebsspezifischen Mitarbeiterunterweisungen (auch digital)