Wir unterstützen Sie bei der Digitalisierung Ihres Arbeitsschutzes. In allen unseren Dienstleistungen steht neben dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, die digitale Ausgestaltung in effizienten, rechtskonformen Managementsystemen an vorderster Stelle.
Sie erhalten von uns eine rechtskonforme, sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, bestehend aus Grund- und betriebsspezifischer Betreuung. Wir ermitteln den erforderlichen Betreuungsbedarf für Ihr Unternehmen – die Mindestanforderungen und Ihre betriebsspezifischen Anforderungen gemäß DGUV Vorschrift 2 und Arbeitssicherheitsgesetz. Unsere qualifizierten Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie, welche Betreuung und Unterstützung für Ihren Betrieb am besten ist.
Wir erstellen für Sie die örtlichkeits- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung inklusive einer rechtskonformen Dokumentation.
Wir erstellen für Sie ein Gefahrstoffkataster nach §6 Abs.12 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), inklusive einer rechtskonformen Dokumentation.
Wir bieten Ihnen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages unsere Beratung und das KnowHow unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Fortschreibung der von Ratiosec erstellten Gefährdungsbeurteilung und des Gefahrstoffkatasters an.
Betriebssicherheitsverordnung umgesetzte Richtlinie 1999/92/EG ergeben Gefahrenstoffverordnung in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung umgesetzte Richtlinie 1999/92/EG ergeben sich für Anlagenbetreiber im Hinblick auf den Explosionsschutz grundlegende Aufgaben, wie die Beurteilung der Explosionsgefahren in Ihrer Gesamtheit unter Einbeziehung von Zündgefahren durch Betriebsmittel.
Das Prüfbuch ist ein Instrument des betrieblichen Arbeitsschutz. Es dient der Dokumentation der regelmäßigen Durchführung von Prüfung, Überwachung und Kontrolle der ordnungsgemäßen und sicheren Funktion von technischen Einrichtungen und Gerätschaften im Unternehmen.
Dass die Psyche eine wichtige Rolle bei der Gesundheit im Beruf spielt, ist heute unbestritten. Wie groß ist der Zeitdruck? Kann ohne störende Unterbrechungen gearbeitet werden? Wie viel Rückhalt geben Vorgesetzte? Rahmenbedingungen wie diese wirken sich auf die einzelnen Beschäftigten aus; sie fördern deren Wohlbefinden – sie können aber auch die Gesundheit gefährden. Die Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung ist eine arbeitsschutzgesetzliche Pflicht.
Umfassende Qualifikationen durch ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa)
Große Kompetenzen durch intensive Kenntnisse der marktführenden Softwareprodukte
Rechtskonforme Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilung, inkl. Gefahrstoffmanagement
Wir erleichtern Ihr Tagesgeschäft im Arbeitsschutz!
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